Vermittlungsagentur
Gerade ältere Menschen brauchen ihr Zuhause, um sich wohlzufühlen. Daher bietet die 24 Stunden Rund-um-Betreuung nicht nur die bessere Alternative zum Altenheim, sondern ist auch kostengünstiger.
Wir geben Ihre Wünsche an unsere osteuropäischen Kooperationspartner weiter und sind während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr Ansprechpartner. Unsere Kooperationspartner stellen Ihnen liebevolle, deutsch sprechende Betreuungs- und Pflegekräfte für eine Rund-um-Betreuung zur Verfügung. Hierbei ist es uns wichtig, dass Sie ein faires Preis-Leistungs-Angebot erhalten, welches Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal abdeckt, aber auch die Arbeit der Betreuungskräfte angemessen berücksichtigt.
Bei der Rund-um-Betreuung wohnt das Personal bei Ihnen zu Hause und ist jederzeit für Sie da.
Unsere Vermittlung zeichnet sich aus durch:
- Legalität
- Kostentransparenz
- Sprachkenntnisse
Legalität
Seit dem Beitritt verschiedener ost-europäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl die Entsendung osteuropäischer Betreuungskräfte (Angestellte) als auch die Arbeit selbständiger Kräfte aus diesen Ländern unter bestimmten vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland legal.
Ab 01.05.2011 können Sie eine Betreuerin ohne Einschaltung der Arbeitsagentur selbst anstellen. Sie sind dann allerdings Arbeitgeber.
Diese drei legalen Möglichkeiten gibt es:
1. Betreuungskräfte, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser (ent)sendet werden
2. Betreuungskräfte die in der EU ein Gewerbe angemeldet haben und meist über Agenturen vermittelt werden
3. Haushaltshilfen, die Sie selbst einstellen.
Diese drei Möglichkeiten sind dann legal, wenn die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Eine Möglichkeit bei uns besteht darin, dass Sie eine der in den neuen EU – Ländern ansässige Pflegedienstfirma, die für uns als Kooperationspartner tätig ist, beauftragen, eine Betreuungskraft zu Ihnen nach Deutschland zu entsenden. Die Beschäftigung bei Ihnen ist legal, weil die entsendete Person bei dieser Firma offiziell angestellt ist und die Firma für die Betreuungskraft die in ihrem Heimatland notwendigen Abgaben entrichtet. Als Nachweis einer legalen Beschäftigung führen die Kräfte die Entsendebescheinigung A1 (früher E101 oder E102) mit sich.
Wir arbeiten aber auch mit Betreuungskräften, die in einem EU-osteuropäischen Staat selbständig sind und durch unsere Kooperationsagenturen die Möglichkeit erhalten, bei Ihnen zu arbeiten. In dem Fall entrichten die Betreuungskräfte selbst die erforderlichen Abgaben wie Steuern, Rentenpflichtversicherung und Krankenversicherung. Nachweis dafür ist die Gewerbeanmeldung, die auch diese Kräfte mitbringen.
Bei beiden Möglichkeiten gelten Sie nicht als Arbeitgeber und gehen keinerlei Verpflichtungen ein.
Bei der dritten Möglichkeit, die seit dem 01.05.2011 legal möglich ist, können Sie selbst eine Betreuerin suchen und bei sich einstellen. Sie sind dann allerdings Arbeitgeber.
Ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Modellen finden Sie unter dem Punkt "Rechtliche Aspekte".
Gerne beantworten wir Ihnen auch hierzu persönlich Ihre Fragen.
Kostentransparenz
Die Kosten einer Betreuung sind natürlich von Fall zu Fall verschieden. Um Ihnen aber einen ungefähren Überblick über die Betreuungskosten für Ihre persönliche Situation zu ermöglichen, haben wir ein Preisschema entwickelt, das die verschiedenen Leistungen (Hilfe im Haushalt, Betreuungsumfang, nächtliche Hilfestellungen, weitere Personen im Haushalt, Sprachkenntnisse) berücksichtigt.
In diesem Betrag sind sämtliche Kosten enthalten. So auch die jeweilige Umsatzsteuer des Landes, in dem die Betreuungskräfte ihren Wohnsitz haben (Polen 23%, Slowakei 20%, Tschechien 20%).
Aber auch die Fahrtkosten sind ein wichtiger Punkt der Kostentransparenz, weil sie bei Abschluss des Vertrages in der Höhe auch nicht annähernd vorhersehbar sind. Vorhersehbar sind sie daher nicht, weil sie einerseits von der Wahl des Verkehrsmittels (Reisebus, Kleinbus oder Zug) und der Entfernung abhängen, die die Kraft zu Ihnen zurücklegen muss, andererseits aber auch von der Häufigkeit des Wechsels. So können in Einzelfällen Zusatzkosten von weit über hundert Euro monatlich entstehen. Aus diesem Grund kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und so haben wir uns mit unseren Kooperationspartnern und Betreuungskräften verständigt, keine separaten Fahrtkosten bei den Kunden geltend zu machen.
Berechnung der Kostenhöhe
Sprachkenntnisse
Unsere langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine gute Betreuung nur dann gewährleistet werden kann, wenn ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen. Daher vermitteln wir ausschliesslich Betreuerinnen mit guten bis sehr guten Sprachkenntnissen.
Einstufung der Sprachkenntnisse
Die Betreuung in den eigenen
4 Wänden ist älteren Menschen
meist angenehmer als im
Altersheim zu leben.
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