Vermittlungsagentur
1. Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung?
2. Wie sind die Rahmenbedingungen?
3. Sind die im Angebot ausgewiesenen Beträge endgültig?
4. Wie schnell kann eine Betreuungskraft bei Ihnen sein?
5. Was ist, wenn sich die zu betreuende Person nicht mit der Betreuungskraft versteht?
6. Wie sind die Betreuungskräfte versichert?
7. Wie sind die Kündigungsfristen?
8. Warum Agenturkosten?
9. Wie ist die Arbeitszeit?
10. Wie sind die Sprachkenntnisse?
11. Wann wird die erste Rechnung fällig?
12. Warum der Wechsel zwischen Betreuerinnen?
13. Wie findet der Wechsel statt?
14. Fallen Fahrtkosten an?
15. Was ist mit einer Betreuung über Weihnachten und Ostern?
16. Wie ist die rechtliche Situation, ist es legal?
1. Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung?
Bei der 24 Stunden Betreuung wohnt die Betreuungskraft bei der zu betreuenden Person und ist so jederzeit für sie da. Sie führt den Haushalt, übernimmt Hilfestellungen bei der Grundpflege z.B. bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, wechselt Windeln, falls erforderlich, führt Gespräche und begleitet bei Bedarf die zu betreuende Person bei Arztbesuchen oder Spaziergängen.
2. Wie sind die Rahmenbedingungen?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer und muss das Bad mit benutzen dürfen. Unterkunft und Verpflegung im Rahmen des normalen Verbrauchs sind frei.
3. Sind die im Angebot ausgewiesenen Beträge endgültig?
Ja, in diesen Beträgen sind alle Kosten enthalten (Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern). Auch die Fahrtkosten sind frei !!
4. Wie schnell kann eine Betreuungskraft bei Ihnen sein?
In der Regel innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach Vertragsabschluss. In dringenden Fällen kann es aber auch schneller gehen. Fragen Sie einfach nach.
5. Was ist, wenn sich die zu betreuende Person nicht mit der Betreuungskraft versteht?
Falls die "Chemie" zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft einmal nicht stimmen sollte, wird die Betreuungskraft schnellstmöglich ausgewechselt. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass man beiden Seiten bis zu 2 Wochen Eingewöhnungszeit zugestehen sollte.
6. Wie sind die Betreuungskräfte versichert?
Die Betreuungskräfte sind in der Regel selbständig. Damit sind sie in den meisten Ost-EU-Ländern (z.B. auch in Polen oder der Slowakei) verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen. Durch die Beitragszahlung sind sie auch krankenversichert und haben eine in Deutschland geltende Versichertenkarte.
Angestellte Kräfte werden über unsere Kooperationspartner entsendet. In diesem Fall übernehmen die Agenturen die Krankenversicherung und Sozialabgaben für die Betreuungskraft.
7. Wie sind die Kündigungsfristen?
Sowohl der Vermittlungs- als auch der Betreuungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
8. Warum Agenturkosten?
Um eine optimale Betreuung gewährleisten zu können, müssen die Agenturen über einen großen Stamm erfahrener Betreuungskräfte verfügen. Das erfordert Organisation und Durchführung von sehr vielseitigen und kostenintensiven Maßnahmen z. B. Werbung zur Gewinnung neuer Kräfte und das Anbieten von Sprach- und fachspezifischen Lehrgängen. Das Ganze lässt sich praktikabel aber nur durch geschulte Mitarbeiter vor Ort bewerkstelligen, die natürlich auch bezahlt werden müssen.
9. Wie ist die Arbeitszeit?
Die Arbeits- bzw. Bereitschaftszeit beträgt 24 Stunden. Aber natürlich benötigen die Betreuungskräfte auch bei einer 24 Stunden Betreuung Freizeit. Diese richtet sich grundsätzlich nach der Betreuungssituation und wird selbstverständlich zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft abgesprochen. In der Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr ist die Anwesenheit zwingend vorgeschrieben und vertraglich festgelegt. Die Freizeit sollte nach Möglichkeit etwa zwei mal 5 oder einmal 10 Stunden pro Woche betragen, kann nach Absprache mit der Betreuungskraft aber auch anders vereinbart werden.
10. Wie sind die Sprachkenntnisse?
Hier gibt es verschiedene Einstufungen
1 - Grundkenntnisse - Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen sehr wenig
2 - Erweiterte Grundkenntnisse - Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeiten
3 - Gute Kenntnisse - einfache Unterhaltungen sind möglich
4 - Sehr gute Kenntnisse - Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich
Wir vermitteln nur Betreuungskräfte, die mindestens "Erweiterte Grundkenntnisse" haben. In der Regel werden aber Betreuungskräfte mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen eingesetzt.
11. Wann wird die erste Rechnung fällig?
Die Rechnung über den ersten Teilbetrag der Abschlussgebühr in Höhe von 345,- € erhalten Sie von der beauftragten Agentur oder Dienstleistungsfirma, wenn die Betreuungskraft eingetroffen ist. Die zweite Rate, ebenfalls in Höhe von 345,- €, wird zu Beginn des dritten Betreuungsmonats in Rechnung gestellt.
Die erste monatliche Rechnung wird zum Ende des ersten Monats tagegenau erstellt. Weitere Rechnungen erhalten Sie jeweils zum Ende der vollen Monate. Der Schlussmonat wird wieder tagegenau abgerechnet. Aus buchungstechnischen Gründen werden bei den meisten unserer Kooperationspartner alle vollen Monate mit 30 Tagen gezählt.
12. Warum ein Wechsel der Betreuungskräfte?
Die vermittelten Betreuungskräfte haben ihre Heimat in Osteuropa. Daher möchten die meisten nach etwa 3 Monaten für eine begrenzte Zeit nach Hause. In dem Fall oder auch bei einem gewünschten Wechsel Ihrerseits sorgt die Agentur umgehend für einen gleichwertigen Ersatz. Normalerweise wechseln sich zwei oder drei gleiche Betreuungskräfte ab. Das hat den Vorteil, dass sich die zu betreuende Person nicht an zu viele verschiedene Betreuerinnen gewöhnen muss und diese sich mit der Situation vor Ort bereits auskennen.
13. Wie findet der Wechsel statt?
Die Betreuerinnen kommen mit Reisebussen, Kleinbussen oder in Ausnahmefällen mit dem Zug. Es wird fast immer eine größere Stadt in der Nähe der Betreuungsstelle angefahren. Bei den Kleinbussen reisen die Betreuungskräfte direkt zur Betreuungsstelle.
Der Übergang bei einem Wechsel erfolgt nahtlos.
14. Fallen Fahrtkosten an?
Für den Kunden sind die Fahrkosten frei !! Sie werden von der Agentur oder den Betreuungskräften selbst übernommen !!
15. Was ist mit einer Betreuung über Weihnachten und Ostern?
Die meisten Betreuungskräfte möchten verständlicherweise gerne die Weihnachts- und Ostertage in ihrer Heimat verbringen. Falls eine Überbrückung Ihrerseits nicht möglich ist und deswegen die Betreuungskräfte nicht nach Hause fahren können, stellen diese in der Zeit vom 23. bis einschließlich 27.12. sowie von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag einen Aufschlag von 100% auf den Tagessatz* in Rechnung.
* Der Tagessatz errechnet sich wie folgt: monatlicher Preis, der an die Betreuungskraft gezahlt wird, geteilt durch 30 mal die Anzahl der Tage (Weihnachten 5 Tage, Ostern 4 Tage)
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Zusatzzahlung ausschließlich den Betreuungskräften zugute kommt und die zu betreuende Person darüber eine Rechnung erhält. Falls Sie diese Zeit überbrücken können, entfallen selbstverständlich für diese Tage die Betreuungskosten.
In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Pflegekassen bei sogenannter "eingeschränkter Alltagskompetenz", also schon bei Pflegestufe "0", ein Betreuungsgeld von bis zu 2.400,- € pro Jahr gewähren. Dieses Geld könnte z.B. für eine Kurzzeitpflege verwendet werden.
16. Wie ist die rechtliche Situation, ist es legal?
Seit dem EU - Beitritt verschiedener osteuropäischer Länder am 01.05.2004 in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, kann die Arbeitsaufnahme bzw. die Beschäftigung von Haushaltshilfen / Betreuungspersonal rechtlich zulässig sein. Es gibt allerdings nur drei legale Möglichkeiten.
1. Betreuungskräfte, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser (ent)sendet werden
2. Betreuungskräfte, die in der EU ein Gewerbe angemeldet haben und meist über Agenturen vermittelt werden
3. Haushaltshilfen, die Sie selbst einstellen. Dann sind Sie allerdings Arbeitgeber.
Diese drei Möglichkeiten sind dann legal, wenn entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.
Eine Möglichkeit bei uns besteht darin, dass Sie eine der in den neuen EU – Ländern ansässige Pflegedienstfirma, die für uns als Kooperationspartner tätig ist, beauftragen, eine Betreuungskraft zu Ihnen nach Deutschland zu entsenden. Die Beschäftigung bei Ihnen ist legal, weil die entsendete Person bei dieser Firma offiziell angestellt ist und die Firma für die Betreuungskraft die in ihrem Heimatland notwendigen Abgaben entrichtet. Als Nachweis einer legalen Beschäftigung führen die Kräfte die Entsendebescheinigung A1 (früher E101 oder E102) mit sich.
Wir arbeiten aber auch mit Betreuungskräften, die in einem EU-osteuropäischen Staat selbständig sind und durch unsere Kooperationsagenturen die Möglichkeit erhalten, bei Ihnen zu arbeiten. In dem Fall entrichten die Betreuungskräfte selbst die erforderlichen Abgaben wie Steuern, Rentenpflichtversicherung und Krankenversicherung. Auch diese Kräfte haben die Möglichkeit den Nachweis A1 zu bekommen.
Bei beiden Möglichkeiten gelten Sie nicht als Arbeitgeber und gehen keinerlei diesbezügliche Verpflichtungen ein.
Wir helfen Ihnen aber auch gerne, wenn Sie als Arbeitgeber eine Haushaltshilfe bei sich einstellen wollen.
siehe dazu auch den Punkt "Rechtliche Aspekte"
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